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   VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249   

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https://dejure.org/2011,60013
VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249 (https://dejure.org/2011,60013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249 (https://dejure.org/2011,60013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 5 ZB 10.2249 (https://dejure.org/2011,60013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Kosovare; Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit; Zumutbarkeit der Antragstellung; Wehrdienst abgeleistet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164); dazu muss sich die Antragsbegründung substanziell mit der Argumentation der angefochtenen Entscheidung auseinander setzen.
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164); dazu muss sich die Antragsbegründung substanziell mit der Argumentation der angefochtenen Entscheidung auseinander setzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249
    Auch die angeführte Entscheidung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 24.9.2008 NVwZ-RR 2009, 354) beschränkt sich insoweit auf männliche albanische Volkszugehörige, die aus dem Kosovo stammen, ihren Wehrdienst nicht abgeleistet haben und nicht im Besitz eines serbischen Reisepasses sind (vgl. LS 2).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 3.06

    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Entlassung aus der bisherigen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249
    Der Kläger trägt vor, es liege eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2007 (Az. 5 C 3/06, BVerwGE 129, 20) vor.
  • VG Augsburg, 15.02.2011 - Au 1 K 10.80

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Rechtswidrigkeit nicht nachweisbar

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249
    Zudem wurde im Verfahren Au 1 K 10.80 über den eingeschalteten Vertrauensanwalt eine Bestätigung über die Erneuerung des Staatsangehörigkeitseintrags des Klägers beigebracht.
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 13 LB 180/13

    Einbürgerung; Entlassung; Entlassungsbemühungen; Kosovo; Mehrstaatigkeit; Roma;

    40 Es kann in diesem Zusammenhang auch nicht festgestellt werden, dass der Kläger zu 1. im Entlassungsverfahren oder bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente als ethnischer Roma eine diskriminierende Behandlung zu befürchten hätte, die zur Unzumutbarkeit weiterer Entlassungsbemühungen führen könnten (so zu der Entlassung ethnischer Roma aus der serbischen Staatsangehörigkeit bereits Bay. VGH, Beschl. v. 19.08.2014, a. a. O., Rn. 13; Bay. VGH, Beschl. v. 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249, juris Rn. 9; VG Oldenburg, Urt. v. 01.10.2012 - 11 A 2921/11 -, juris Rn 26).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 5 ZB 14.932

    Einbürgerung; serbische und kosovarische Staatsangehörigkeit; keine ausreichenden

    Eine generelle Praxis der Diskriminierung kosovarischer Staatsangehöriger durch die zuständigen serbischen Behörden ist - auch in Ansehung der Handhabung anderer Bundesländer - nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249).
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